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AGB's

Präambel
Coaching ist eine Dienstleistung, die den Coachee in sein höchst mögliches Potential führen soll. Sie umfasst Strategien des Selbstmanagements, der Gestaltung von Beziehungen zu anderen Menschen und zur Optimierung von Leistungen. Coaching wendet sich an Gesunde und wird von ihnen selber finanziert. Es handelt sich dabei nicht um eine Therapieform.

Coaching-Prozesse sind Lernprozesse, basierend auf Vertrauen und Zeit, durch die der Klient sich selbst und seine Prozesse reflektiert. Dabei gehört zu den immanenten Bestandteilen eines Coachings die Bereitschaft, sich selber in Frage zu stellen, die Verantwortung für selbstverschuldete Probleme und deren Folgen zu übernehmen, neue Sichtweisen und Verhaltensmöglichkeiten auszuprobieren, sich führen zu lassen, objektive und subjektive Grenzen zu akzeptieren sowie der Wille sein Coaching-Ziel aktiv und konsequent zu erreichen.

Allgemeine Geschäftbedingungen

Im Folgenden werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt, die von beiden Seiten in vollem Umfang im Vorfeld schriftlich mittels eines Coahing-Vertrages anerkannt und akzeptiert werden müssen.

1. Coaching-
Vertrag

Der Coaching-Vertrag entsteht auf Initiative des Klienten. Er kommt nach einer Analyse der Ist-Situation und des gewünschten Sollzustandes des Klienten, der Vorlage eines Coaching-Angebotes und dem Abschluss eines schriftlichen Coaching-Vertrages zustande. Zum Coaching-Vertrag werden ethische Regeln im Umgang miteinander im Vorfeld besprochen, diese Ethik wird ausgedruckt ausgehändigt, bzw. übermittelt und wird beiderseits respektiert. Des Weiteren geht aus diesem das Coachingthema, der gewählte Ort, der zeitliche Rahmen, die Verantwortungsbereiche, die Zahlungsvereinbarungen, der Datenschutz, die Kündigungsvereinbarungen und die Haftung detailliert hervor.

Der Ablaufplan des Coachings wird mit dem Klienten nach der Analyse der Ist-Situation, des gewünschten Sollzustandes und seiner vorhandenen, bisher nicht genutzten bzw. blockierten Potentiale gemeinsam besprochen und ggf. auch schriftlich zusammengefasst und ausgehändigt.

2. Leistungser-
bringung
und Ort

Das Coaching findet nach Wahl des Klienten entweder online, in den Räumen des Coaches oder an einem gemeinsam vereinbarten Ort nach vorheriger Terminabsprache statt. Ein telefonisches Coaching ist gleichfalls möglich. Die Leistungen werden gemäß der Leistungsbeschreibung des Angebots und den Vereinbarungen im Coaching-Vertrag erbracht.

3. Mitwirkungs-
pflicht & Eigen-
verantwortung

 

Der Klient ist für die Erfüllung und Umsetzung der erarbeiteten, vereinbarten und zum Teil auch verordneten Aufgaben und Lösungen selbst verantwortlich. Für alle Erfolge, Unterlassungen und „Nebenwirkungen“ während des Coaching-Prozesses gilt ebenfalls die vollständige Offenbarungspflicht, d.h. um optimale Bedingungen für die Verhaltens- und Einstellungsänderungen sowie alle notwendigen Lernprozesse zu ermöglichen, ist es notwendig, dass sich der Klient seinem Coach angemessen und vollständig öffnet und alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Dies kann auch in schriftlicher Form und nach Vorgaben erfolgen. Für Folgen die daraus entstehen, dass der Kunde unvollständige oder unwahre Angaben macht, trägt er selbst die Verantwortung. Der Coachee erkennt zusätzlich an, dass er während der Sitzungen sowie zwischen den Sitzungen in vollem Umfang selbst für seine körperliche und geistige Gesundheit verantwortlich ist. Im Fall eines Online-Coachings ist der Coachee selbst dafür verantwortlich, dass die jeweils vereinbarten Kommunikationsgeräte (inklusive Software, etc.) zur Online-Beratung per E-Mail, Internet- oder Telefonübertragung auf seiner Seite entsprechend bereitstehen. Bei einem Nichtzustandekommen der Beratungssitzung aufgrund technischer Probleme aufseiten des Coachees wird das Honorar voller Höhe fällig. Letzteres gilt nur dann nicht, wenn der Coachee den Nachweis erbringen kann, dass für den Coach kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist oder die Parteien sich auf einen Ersatztermin geeinigt haben.

4.Verantwort-ungsbereich des Coachs

Der Coach verpflichtet sich, keine im Wege des Coachings gewonnenen vertraulichen Daten und Informationen bzgl. Des Coachees an außenstehende Dritte weiterzugeben. Weiterhin verpflichtet er sich, die vertraulichen Informationen bzgl. des Coachees ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Coaching zu verwenden. Zusätzlich wird vereinbart, dass vertrauliche Informationen, die der Coach schriftlich ausgehändigt bekommt oder persönlich aufzeichnet, verwahrt werden müssen, sodass kein unbefugter Dritter Zugriff darauf nehmen kann. Der Coach ist verpflichtet, alle ihm zur Verfügung stehenden Techniken und Mittel zum größtmöglichen Nutzen des Coachees einzusetzen. Gleichwohl sind sich die Parteien einig, dass das Coaching ein aktiver selbstverantwortlicher Prozess von Seiten des Coachees ist. Der Coach ist insofern als ein Prozessbegleiter und Unterstützer zu betrachten. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Coachee geleistet. Daher können etwaige Coaching-Erfolge nicht garantiert werden. Mithin wird durch den Coach keine Haftung für einen Beratungserfolg oder aber auch für eine Verstärkung der fraglichen Symptomatik oder für mögliche negative Folgen des Coachings übernommen. Der Coach wird den Coachee in jedem Falle darauf hinweisen, wenn das Coaching aus seiner Sicht nicht fachgerecht weitergeführt werden kann und/ oder eine Therapie zu empfehlen ist.

5. Geheimhalt-
ung

 

​Die Vertragspartner werden alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder von als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln. Schriftliche Aufzeichnungen des Coaches dienen seiner gewissenhaften Arbeit und sind unabdingbar. Der Coach sichert zu, auch diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Ton- und Bildaufzeichnungen dürfen nur nach gegenseitiger Absprache zu Coachingzwecken angefertigt werden.

6. Honorar und
Zahlungsweise

Der Coach erhält für das Coaching das im Coaching-Vertrag festgelegte Honorar für die jeweilige Coachingsitzung. Es sind Vorauszahlungen, monatliche Abrechnung und Pauschalbeträge möglich, die jeweils individuell vereinbart werden können. Ansonsten erstellt der Coach nach jeder Sitzung eine Rechnung. Eventuell anfallende zusätzliche Kosten, wie z.B. Reisekosten etc. trägt der Auftraggeber. Näheres hierzu wird im Coaching-Vertrag geregelt. Hier können im Einzelfall auch Sondervereinbarungen getroffen werden. Aus dem Coaching-Vertrag kann von dem Klienten kein Recht abgeleitet werden, gezahlte Honorare zurückzufordern. Vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Coaching-Sitzungen, sowie Absagen von weniger als 24h vor dem vereinbarten Termin bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.

7. Leistungs-
hindernisse seitens des Coachs

 

​Der Coach ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coaching-Termine innerhalb angemessener Zeit zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse des Coaches, die aufgrund Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. Der Coach wird in diesem Fall einen schnellstmöglichen Ersatztermin vorschlagen.

8. Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit fristlos gekündigt werden. Bereits in Anspruch genommene Leistungen sind
unabhängig davon zu bezahlen. Die Kündigung bedingt mindestens der Textform. Nach Ausspruch der Kündigung sind die innerhalb der nächsten sieben Werktage vereinbarten Sitzungen noch vollständig zu vergüten. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Coachee den Nachweis erbringen kann, dass dem Coach kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

9. Haftung
 

Der Coach steht dafür ein, dass er sein Coaching nach bestem Wissen erbringt. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Klienten werden ausgeschlossen. Folgen, die daraus entstehen, dass der Klient unvollständige oder unwahre Angaben macht, hat er selbst zu tragen. Ebenso hat der Klient die Folgen zu tragen, die aus der Nichterfüllung vereinbarter „Coaching-Hausaufgaben" sowie der fehlenden Umsetzung der erarbeiteten Lösungen entstehen. Der Coach haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Coach ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit es nicht um Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht. Der Coach übernimmt keine Haftung für ein eventuelles Nichtzustandekommen der Beratung aufgrund technischer Probleme aufseiten des Nutzers bei der E-Mail, Internet- oder Telefonübertragung bzw. aufgrund sonstiger, in der Sphäre des Coachees liegender, Umstände.

Der Coachee nimmt insbesondere zur Kenntnis und akzeptiert, dass das (sogenannte) Coaching keine Therapie o.ä. darstellt und keinesfalls als Ersatz dienen kann für Beratungen, Therapien, Analysen, Gesundheitsvorsorge, Suchtbehandlungen und sonstige, professionelle Dienstleistungen durch dafür speziell ausgebildete Personen. Die Ermittlung des Bedarfs für – und die Inanspruchnahme – solche(r) Dienstleistungen liegt alleine im Ermessen und in der Verantwortung des Coachees bzw. dessen gesetzlichen Vertreters, und in der Erbringung des vertraglich vereinbarten Coachings liegen keinerlei Heils- oder sonstiges Erfolgsversprechen irgendeiner Art. Insbesondere wird die Haftung des Coaches für den Eintritt bzw. Nichteintritt bestimmter Ereignisse, Zustände und/oder Entwicklungen im Leben einzelner Coachees (z.B. Erreichen angestrebter Ziele, persönliches Fortkommen, Zustand von Glück, etc.) ausdrücklich ausgeschlossen.

10. Nutzungs-
rechte

Coaching-Konzeptionen und -Unterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt. Die Nutzungsrechte liegen bei dem Coach. Eine Vervielfältigung ist ausgeschlossen. Die Unterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch der Klienten bestimmt. Jede weitere Verwendung bedarf der Genehmigung durch den Coach. Eine Veröffentlichung - auch auszugsweise - ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

11. Datenschutz und Verschwiegen- heitsvereinbar-
ung

 

Die Parteien verpflichten sich, während der Dauer des Coachings und auch nach dessen Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren.

Der Coachee willigt in die Verwendung seiner Daten gemäß der im Coachingvertrag angehängten Datenschutzerklärung „Hinweise zur Datenverarbeitung“ ein.

Der Coachee hat die ebenfalls dort aufgeführte Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

12. Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen der Coaching-Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen, durch die das Schriftformerfordernis aufgehoben wird. Sollten einzelne Bestimmungen des Coaching-Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, eine der unwirksamen Regelung möglichst nahekommender Vereinbarung in Schriftform zu treffen.

Dies gilt ergänzend für Vertragslücken. Auf die Vereinbarungen zwischen den Parteien ist deutsches Recht anzuwenden. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Göppingen.

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